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Mit dem II. Vatikanischen Konzil ist der Ständige Diakonat als eigene und beständige Stufe des kirchlichen Amtes wieder eingeführt worden.
Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz beschreibt den Diakon als „Zeichen des dienenden Christus und der dienenden Kirche“ und weist ihm eine Brückenfunktion zu. Sein besonderes Augenmerk soll denen gelten, die „am Rande stehen“, sowie denen, die nicht zur Kerngemeinde gehören oder zum Beispiel auf Grund von Krankheit und Alter nicht mehr aktiv am Gemeindeleben teilnehmen können.
Der ständige Diakon ist in den drei Grunddiensten der Kirche tätig:
Im Bistum Essen gibt es Diakone im Hauptberuf und Diakone mit Zivilberuf.
Die Arbeitsfelder liegen in der Pfarrei oder in der Kategorialseelsorge.
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