Es ist uns ein wichtiges Anliegen, das körperliche und seelische Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariats samt angeschlossener Einrichtungen, der Kirchengemeinden und aller Ehrenamtlichen zu schützen und zu erhalten.
Deshalb trägt das Bistum Essen am Arbeitsplatz einen besonderen Teil der Verantwortung – nicht nur, weil Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu den Grundpflichten aller Arbeitgeber gehören.
Um gesundheitsgefährdende Einwirkungen möglichst vollständig zu vermeiden, wird im Bistum Essen sorgsam darauf geachtet, einerseits Gefahrenquellen zu verhindern und andererseits passende Schutzmaßnahmen einzurichten.
Dies geschieht beispielsweise über Sicherheitsbegehungen, Brandschutzübungen, Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern, Sehtests, Einrichtung eines Ruheraums oder Unfallverhütungstrainings mit PKW.
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