Recht

Die Juristinnen und Juristen sowie die Kirchenrechtlerinnen und Kirchenrechtler unseres Generalvikariates beraten und unterstützen den Bischof, den Generalvikar, die Bistumsverwaltung sowie die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden in allen relevanten Rechtsangelegenheiten. Tätig sind sie im Stabsbereich Recht mitsamt der Abteilung Kirchenrecht, in der Außenstelle Essen des Bischöflichen Offizialates Münster oder ganz allgemein im Haus.

Während es im Stabsbereich Recht um die juristische Beratung bei den vielfältigen Fragen bzw. Aufgabenstellungen des weltlichen Rechts für das Bistum, die angeschlossenen Einrichtungen oder die Kirchengemeinden geht, stellt das Kirchenrecht ein besonderes Einsatzgebiet dar. Es ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Kirchenrecht. Behandelt werden hier beispielsweise kirchenrechtliche Fragen rund um eine katholische Eheschließung, die Erwachsenentaufe oder die Frage, was zu tun ist, wenn jemand zum katholischen Glauben übertreten, also konvertieren möchte. 

Das Bischöfliche Offizialat Münster, mit seiner Außenstelle in Essen, entscheidet über Klagen nach kanonischem Recht, z. B. Streit- und Strafverfahren. Es ist, genau wie das Generalvikariat, eine eigene, weisungsunabhängige Behörde. Das kirchliche Gesetzbuch, der sog. Codex Iuris Canonici, bestimmt die rechtliche Struktur der Offizialate. Eheverfahren zur Klärung des kirchlichen Personenstandes bilden den ganz überwiegenden Teil der Aufgaben eines jeden Offizialates.